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BGH: Zur Inhaltskontrolle bei der Rechteeinräumung durch Synchronsprecher in AGB - §§ 88 I, 89 I, 92 I UrhG nur Auslegungsregeln

BGH
Urteil vom 17.10.2013
I ZR 41/12
Rechteeinräumung Synchronsprecher
BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; UrhG § 11 Satz 2, § 31 Abs. 5, § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1, § 92 Abs. 1; UKlaG § 1


Leitsatz des BGH:

Die Bestimmungen der § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 und § 92 Abs. 1 UrhG sind Auslegungsregeln und kommen als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht (Fortführung von BGHZ 193, 268 - Honorarbedingungen Freie Journalisten).

BGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - I ZR 41/12 - KG Berlin - LG Berlin

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Auch Synchronsprecher können für Synchronisationsleistungen einen Anspruch auf angemessene Vergütung nach § 32a UrhG haben - Fluch der Karibik

BGH
Urteil vom 10.05.2012
I ZR 145/11
Fluch der Karibik
UrhG § 32a; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2, § 242

Leitsätze des BGH:


a) Dem Urheber kann ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht allein aufgrund fehlender Marktbeobachtung angelas-tet werden.

b) Hat der Urheber aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG, kann er diesen Anspruch aber noch nicht beziffern, weil er hierzu noch Angaben des Dritten benötigt, gegen den sich der Anspruch richtet, ist ihm regelmäßig die Erhebung einer Stufenklage zuzumuten, um die Verjährung zu hemmen.

c) Die Synchronisationsleistungen eines Synchronsprechers für die Person eines Hauptdarstellers eines Kinofilms sind üblicherweise nicht derart marginal, dass der Anwendungsbereich des § 32a UrhG generell ausgeschlossen ist.

BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - I ZR 145/11 - KG Berlin - LG Berlin

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: