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Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung tritt am 01.01.2021 in Kraft - KostRÄG 2021 am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021 wurde am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 01.01.2021 in Kraft. Damit ist eine Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung verbunden.


Sonderausgabe Anwaltsblatt zur Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Der Bundesrat hat am 05.07.2013 dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt, so dass in Kürze die Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in Kraft treten. Damit verbunden ist auch eine Gebührenerhöhung.

Das Anwaltsblatt erläutert in einer Online-Ausgabe "Anwaltsrecht - Endlich: RVG-Erhöhung passiert Bundesrat" die Neuerungen.