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BGH: Unzulässige Werbung mit angeblich reduzierten Nährstoffanteilen von Lebensmitteln auch bei Hinweis ohne Vergleichsprodukte

BGH
Urteil vom 18.05.2017
I ZR 100/16
Märchensuppe
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Art. 8, Art. 9

Leitsätze des BGH:


a) Eine nährwertbezogene Angabe über einen reduzierten Nährstoffanteil stellt auch dann eine vergleichende Angabe im Sinne des Art. 9 der Verordnung (EG) 1924/2006 dar, wenn sie auf einen erhöhten oder verminderten Nährstoffgehalt hinweist, ohne Vergleichsprodukte zu benennen. Eine solche Angabe unterliegt, selbst wenn sie die in Art. 8 Abs. 1 in Verbindung mit dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Bedingungen einhält, zusätzlich den Anforderungen des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 dieser Verordnung.

b) Die nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erforderliche Information über den Unterschied in der Menge des Nährstoffs ist so zu geben, dass der Durchschnittsverbraucher sie unschwer zur Kenntnis nehmen kann. Dies erfordert, wenn die Information nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der nährstoffbezogenen Angabe erfolgt, mindestens einen im räumlichen Zusammenhang mit der Angabe angebrachten Hinweis darauf, wo die Zusatzinformation aufgefunden werden kann.

BGH, Urteil vom 18. Mai 2017 - I ZR 100/16 - OLG Karlsruhe - LG Konstanz

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



OLG Frankfurt: Irreführende Vitamin- und Nährwertangaben auf Nutella-Glas

OLG Frankfurt/Main,
Urteil vom 20.10.2011
6 U 40/11
Nutella


Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Vitamin- und Nährwertangaben auf Nutella-Gläsern irreführend sind.

Aus der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv):

"Das Unternehmen hatte den Prozentsatz der empfohlenen Tagesmenge bei Fett und Vitamine anhand unterschiedlicher Grundmengen berechnet. Dadurch entstand der Eindruck, der Vitaminanteil sei besonders hoch.

Konkret war der Prozentsatz der empfohlenen Tagesmenge von Nährstoffen (zum Beispiel Fett und Kohlenhydrate) anhand einer Portion von 15 Gramm, der von Vitaminen dagegen im Bezug auf 100 Gramm errechnet worden. Das Ergebnis: Die Angaben für Vitamine lagen bei 30 und 78 Prozent, bei Kohlenhydraten und Fett dagegen bei 3 und 7 Prozent."


Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die vollständige Pressemitteilung des (vzbv) finden Sie hier: