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OLG Köln: Auftragsbestätigung für "Entertainment Comfort" ohne Auftrag nach Beratungsgespräch im Telekom-Shop unzulässig

OLG Köln
Urteil vom 16.05.2012
6 U 199/11


Wie die Wettbewerbszentrale berichtet, hat das OLG Köln entschieden, dass der Versand einer Auftragsbestätigung für "Entertainment Comfort" nach einem allgemeinen Beratungsgespräch in einem Telekom-Shop eine unzumutbare Belästigung darstellt, wenn, wie vorliegend geschehen, der Kunde lediglich nach seinen Fernseh- und Musikvorlieben befragt wird, aber keinen Auftrag erteilt.

Die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier: