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BGH: Zur Abbildung eines Prominenten auf der Titelseite eines Testexemplars einer Zeitschrift

BGH
Urteil vom 28.10.2009
I ZR 65/07
Der strauchelnde Liebling
KUG § 22 Satz 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2



Leitsatz des BGH:
Die Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite eines Testexemplars, auf der eine prominente Person abgebildet ist, verletzt nicht allein deshalb deren Recht am eigenen Bild, weil keine Ausgabe der Zeitung erscheint, die eine der Ankündigung entsprechende Berichterstattung enthält.
Eine solche Werbung verletzt das Recht am eigenen Bild allerdings von dem Zeitpunkt an, zu dem es dem Werbenden möglich und zumutbar ist, die Abbildung der Titelseite des Testexemplars durch die Abbildung der Titelseite einer tatsächlich erschienenen Ausgabe der Zeitung zu ersetzen.

BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 65/07 - OLG München -LG München

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: