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OVG Hamburg: Handelskammer Hamburg muss nach dem Transparenzgesetz keine Informationen veröffentlichen

OVG Hamburg
Beschluss vom 16.04.2018
3 Bf 271/17.Z


Das OVG Hamburg hat entschieden, dass die Handelskammer Hamburg nach dem Transparenzgesetz keine Informationen veröffentlichen muss. Geklagt hatte der Chaos Computer Club.

Die Pressemitteilung des OVG Hamburg:

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Berufungszulassung abgelehnt: Handelskammer muss nach dem Transparenzgesetz keine Informationen veröffentlichen

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden, dass die Handelskammer Hamburg nicht der Veröffentlichungspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz unterliegt und deshalb von Gesetzes wegen nicht verpflichtet ist, Informationen in das Informationsregister einzupflegen (3 Bf 271/17.Z). Damit bestätigt das Oberverwaltungsgericht das vorausgegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, das eine auf Feststellung der Veröffentlichungspflicht gerichtete Klage abgewiesen hatte (Urt. v. 18.9.2017, 17 K 273/15)
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Zur Begründung hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Die Auslegung der Vorschriften des Transparenzgesetzes ergebe, dass eine antragsunabhängige Veröffentlichungspflicht für Einrichtungen der sog. mittelbaren Staatsverwaltung, zu denen die Handelskammer gehöre, nicht bestehe. Für derartige Einrichtungen gelte lediglich die antragsabhängige Auskunftspflicht. Der Gesetzesentwurf der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ habe eine Veröffentlichungspflicht ursprünglich zwar auch für Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung vorgesehen. Insoweit sei der Entwurf aber nicht Gesetz geworden. Gegen die Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.

Hinweis: Die Handelskammer Hamburg stellt gegenwärtig von sich aus Informationen in das Informationsregister ein. Der Rechtsstreit betraf demgegenüber die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung im Informationsregister.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: