LG Düsseldorf: Irreführende Werbung von Trivago bei Google - Werbung mit zu hoher Anzahl buchbarer Hotels in der jeweils beworbenen Stadt
LG Düsseldorf
Urteil vom 06.05.2015
12 O 337/14
Das LG Düsseldorf hat zutreffend entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn das Hotel-Preisvergleichsportal Trivago bei Google Werbung schaltet und mit einer zu hohen Anzahl an buchbaren Hotels für die jeweilige Stadt wirbt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, dürfte aber Bestand haben.
Urteil vom 06.05.2015
12 O 337/14
Das LG Düsseldorf hat zutreffend entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn das Hotel-Preisvergleichsportal Trivago bei Google Werbung schaltet und mit einer zu hohen Anzahl an buchbaren Hotels für die jeweilige Stadt wirbt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, dürfte aber Bestand haben.