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LG Düsseldorf: Irreführende Werbung von Trivago bei Google - Werbung mit zu hoher Anzahl buchbarer Hotels in der jeweils beworbenen Stadt

LG Düsseldorf
Urteil vom 06.05.2015
12 O 337/14


Das LG Düsseldorf hat zutreffend entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn das Hotel-Preisvergleichsportal Trivago bei Google Werbung schaltet und mit einer zu hohen Anzahl an buchbaren Hotels für die jeweilige Stadt wirbt.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, dürfte aber Bestand haben.