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OLG Zweibrücken:Werbung mit "Röstung über offenem Feuer" irreführend, wenn Kaffee-Röstung in einem Trommelröster erfolgt

OLG Zweibrücken
Beschluss vom 08.04.2011
4 U 173/10
Röstung über offenem Feuer


Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Werbung mit der Aussage "Röstung über offenen Feuer" durch eine Kaffeerösterei eine wettbewerbswidrige Irreführung ist, wenn der Kaffee tatsächlich in einem Trommelröster durch Gasflammen erhitzt wird.