UDRP: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Google und woogle - Google hat keinen Anspruch auf Domain woogle.com
UDRP
Google Inc. v. Andrey Korotkov
FA1209001463221
Der Suchmaschinenbetreiber Google hat nach einer Entscheidung des Schiedgerichts in einem UDRP-Verfahren keinen Anspruch auf die Domain woogle.com. Das Schiedsgericht ist der Ansicht, dass zwischen der Zeichenfolge Google und "woogle" keine Verwechslungsgefahr besteht.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Google Inc. v. Andrey Korotkov
FA1209001463221
Der Suchmaschinenbetreiber Google hat nach einer Entscheidung des Schiedgerichts in einem UDRP-Verfahren keinen Anspruch auf die Domain woogle.com. Das Schiedsgericht ist der Ansicht, dass zwischen der Zeichenfolge Google und "woogle" keine Verwechslungsgefahr besteht.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: