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OLG Oldenburg: Unterlassungsverpflichtung umfasst auch Löschung bei Google und allen gängigen Suchmaschinen

OLG Oldenburg
Beschluss vom 12.07.2018
6 W 45/18


Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass sich eine Unterlassungsverpflichtung auch auf die Löschung von Inhalten (hier: Werbung für pulsierende Magnetfeldtherapie - PMT ) in Suchmaschinen bezieht. Zur Beseitigung der Störung muss bei Google und sonstigen gängigen Suchmaschinen ein Antrag auf Löschung der betreffenden Inhalte gestellt werden.