OLG Stuttgart: Champignons dürfen mit "Ursprung Deutschland" beworben werden wenn die Aufzucht im Ausland die Ernte aber in Deutschland stattfand
OLG Stuttgart
Urteil vom 10.03.2016
2 U 63/15
Das OLG Stuttgart hat entschieden, das Champignons mit dem Zusatz "Ursprung Deutschland" beworben werden dürfen, wenn die Aufzucht im Ausland (hier: Niederlande) stattfindet, die Ernte aber nach Transport nach Deutschland in Deutschland stattfindet.
Urteil vom 10.03.2016
2 U 63/15
Das OLG Stuttgart hat entschieden, das Champignons mit dem Zusatz "Ursprung Deutschland" beworben werden dürfen, wenn die Aufzucht im Ausland (hier: Niederlande) stattfindet, die Ernte aber nach Transport nach Deutschland in Deutschland stattfindet.