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OLG Stuttgart: Champignons dürfen mit "Ursprung Deutschland" beworben werden wenn die Aufzucht im Ausland die Ernte aber in Deutschland stattfand

OLG Stuttgart
Urteil vom 10.03.2016
2 U 63/15


Das OLG Stuttgart hat entschieden, das Champignons mit dem Zusatz "Ursprung Deutschland" beworben werden dürfen, wenn die Aufzucht im Ausland (hier: Niederlande) stattfindet, die Ernte aber nach Transport nach Deutschland in Deutschland stattfindet.