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LG Hamburg: Usenet-Provider UseNeXT muss GEMA Schadensersatz für von Nutzern hochgeladene urheberrechtlich geschützte Inhalte zahlen

LG Hamburg
Urteil vom 22.06.2018
308 O 314/16

Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Usenet-Provider UseNeXT der GEMA Schadensersatz für die von Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützte Inhalte zahlen muss. Zur Begründung führt das Gericht an, dass das Geschäftsmodell von UseNeXT darauf angelegt ist, Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzer zu fördern.