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LG Bochum: Shopbetreiber sollten Hinweis auf USt. nach der PAngV in unmittelbarer Nähe zum Preis anegben

LG Bochum
Urteil vom 03.07.2012
I-17 O 76/12


Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Online-Shopbetreiber sollten den nach der PAngV vorgeschriebenen Hinweis, dass sich alle Preise incl. USt. verstehen unmittelbarer Nähe zum Preis anzugeben hat und ein allgemeiner Hinweis in den AGB nicht ausreicht.

"Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 02.03.2010 (MMR 2010, 618 f.) insoweit jedoch verdeutlicht, dass entscheidend die Zuordnung der Angabe zum Preis ist und dass diese Zuordnung augenfällig sein muss, wie immer sie auch im Einzelfall ausgestellt sein mag. Ist es erforderlich, sich bis zum Ende des Angebots durchzuscrollen, um an die Informationen zu gelangen und kann der Bestellvorgang eingeleitet werden, ohne bis zum Ende gescrollt zu haben, ist dies zur Begründung des Verstoßes ausreichend (OLG Hamm a.a.O.).

Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist im vorliegenden Fall die erforderliche augenfällige Zuordnung zum Preis mit den beiden Hinweisen unter Ziff. 3.1. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gegeben. Um diese Hinweise wahrzunehmen, muss über mehrere Bildschirmseiten hinweg auf den unteren Teil der Angebotsseite gescrollt werden. Es ist möglich, den Bestellvorgang durch Betätigung des Feldes "Sofort-Kaufen" einzuleiten und durchzuführen, ohne auf die beiden Hinweise heruntergescrollt zu haben."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BFH: "Privatverkauf" bei eBay - Umsatzsteuer bei Verkauf von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre

BFH
Urteil vom 26.04.12
V R 2/11
Umsatzsteuer bei Verkäufen über „ebay“


Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass beim Verkauf von Gebrauchsgegenständen bei eBay über mehrere Jahre eine umsazsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegt und somit Umsatzsetuer zu zahlen ist.

Die Pressemitteilung des BFH finden Sie hier:

"BFH: "Privatverkauf" bei eBay - Umsatzsteuer bei Verkauf von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre" vollständig lesen

Vortrag "Rechtliche Aspekte des Email-Managements" von Rechtsanwalt Marcus Beckmann im Rahmen einer Veranstaltung der Jobri GmbH

Wir möchten uns ganz herzlich bei den aufmerksamen Teilnehmern der Veranstaltung der Jobri GmbH am 13.07.2011 bedanken. Rechtsanwalt Marcus Beckmann gab im Rahmen dieser Veranstaltung einen Überblick über die einschlägigen rechtlichen Problemfelder (Email-Sicherheit, Archivierungspflichten, Rechnungen per Email, private Email-Nutzung am Arbeitsplatz, Haftung, Formvorschrifen, Emails im Rechtsverkehr, Datenschutz).

Die Unterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:"Rechtliche Aspekte des Email-Managements"