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OLG Düsseldorf: Werbung für Tagesgeldkonto mit 1,5 Prozent Zinsen pro Jahr irreführend wenn nicht auf Veränderlichkeit der in der Werbung genannten Zinsen hingewiesen wird

OLG Düsseldorf
Urteil vom 20.10.2015
I – 20 U 145/14


Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung einer Bank für ein Tagesgeldkonto mit 1,5 Prozent Zinsen pro Jahr irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn nicht auf Veränderlichkeit der in der Werbung genannten Zinsen hingewiesen wird.