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LG Berlin: Beschriftung des Bestellbuttons mit "Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)" genügte nicht den Anforderungen der Button-Lösung

LG Berlin
Urteil vom 17.07.2013
97 O 5/13


Das LG Berlin hat entschieden, dass die Beschriftung des Bestellbuttons mit "Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)" nicht den Anforderungen der Button-Lösung genügt. Durch Verwendung des Wortes "Anmelden" wird gerade nicht hinreichend klargestellt, dass eine verbindliche Bestellung getätigt wird. Der Zusatz genügt nicht, um die Unklarheiten auszuräumen.