Volltext BGH liegt vor: Bestätigungsseite nach Betätigung des Online-Kündigungsbuttons gemäß § 312k BGB darf keine weiteren Informationen oder Angebote enthalten
BGH
Urteil vom 16.07.2026
I ZR 200/25
Bestätigungsseite
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Bestätigungsseite nach Betätigung des Online-Kündigungsbuttons gemäß § 312k BGB darf keine Informationen zur Kündigungsalternativen enthalten über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
Die Bestätigungsseite gemäß § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB darf über die nach § 312k Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BGB erforderlichen Angaben und die nach § 312k Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BGB erforderliche Bestätigungsschaltfläche hinaus keine weiteren Angaben, Angebote oder Informationen - hier die Möglichkeit, statt den Vertrag zu kündigen, ihn kostenlos pausieren zu lassen - enthalten.
BGH, Urteil vom 16. Juli 2026 - I ZR 200/25 - OLG Düsseldorf
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 16.07.2026
I ZR 200/25
Bestätigungsseite
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Bestätigungsseite nach Betätigung des Online-Kündigungsbuttons gemäß § 312k BGB darf keine Informationen zur Kündigungsalternativen enthalten über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
Die Bestätigungsseite gemäß § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB darf über die nach § 312k Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BGB erforderlichen Angaben und die nach § 312k Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BGB erforderliche Bestätigungsschaltfläche hinaus keine weiteren Angaben, Angebote oder Informationen - hier die Möglichkeit, statt den Vertrag zu kündigen, ihn kostenlos pausieren zu lassen - enthalten.
BGH, Urteil vom 16. Juli 2026 - I ZR 200/25 - OLG Düsseldorf
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: