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LG Hamburg: Online-Buchhändler haftet nicht verschuldensunabhängig als Störer für rechtswidrige Inhalte in den von ihm angebotenen Büchern

LG Hamburg
Urteil vom 11.03.2011
308 O 16/11



Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Online-Buchhändler nicht verschuldensunabhängig als Störer für rechtswidrige Inhalte in den von ihm angebotenen Büchern haftet. Erst ab Kenntnis von der der Rechtsverletzung muss ein Buchhändler den Vertrieb einstellen.

Das LG Hamburg stützt seine Entscheidung auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (Medienfreiheit), welcher eine entsprechende Einschränkung der an sich aus dem UrhG folgenden verschuldensunabhängigen Störerhaftung im Wege der verfassungskonformen Auslegung erforderlich macht. Ein Buchhändler ist derartig in den Vertriebsprozess von Büchern eingebunden, dass sich dieser auf diesen grundrechtlichen Schutz berufen kann. Vor diesem Hintergrund dürfen einem Buchhändler keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden.



OLG Brandenburg: Kunstfreiheit kann Abdruck von Zeitungsartikeln nebst Lichtbildern in einem Buch rechtfertigen

OLG Brandenburg
Urteil vom 9.11.2010
6 U 14/10


Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass der Abdruck von Zeitungsartikeln nebst Lichtbildern in einem Buch von der Kunstfreiheit gedeckt sein kann. Insofern tritt im entschiedenen Fall das Urheberrecht hinter die Kunstfreiheit zurück.

In der Pressemitteilung des OLG Brandenburg heißt es:

"Zur Begründung hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts ausgeführt, zwar habe der Beklagte in die urheberrechtlich geschützte Position der MOZ eingegriffen. Dieser Eingriff sei jedoch durch die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerte Kunstfreiheit geschützt.
[...]
Die Artikel und Lichtbilder habe er verwandt, um die politische und soziale Atmosphäre im Rahmen der dargestellten Ereignisse erfahrbar zu machen. In einem solchen Fall müsse das Urheberrecht kunstspezifisch ausgelegt und angewendet werden, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden habe. Unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung habe der Beklagte die in Streit stehenden Zeitungsartikel und Lichtbilder in seinem Buch verwenden dürfen."


Den Volltext der Pressemitteilung finden Sie hier:

"OLG Brandenburg: Kunstfreiheit kann Abdruck von Zeitungsartikeln nebst Lichtbildern in einem Buch rechtfertigen" vollständig lesen