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VG Berlin: Vermittlung von Scherz-Doktortiteln (z.B. für Ufology) über Groupon untersagt

VG Berlin
Beschluss vom 04.09.2012
VG 3 L 216.12


Das VG Berlin hat die Vermittlung von Scherz-Doktortiteln (z.B. für Ufology) über Groupon untersagt.


Aus der Pressemitteilung des VG Berlin:

"Die Vermittlung der Vergabe von Titeln, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien, sei nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf einen durchschnittlichen Betrachter abzustellen. Nach diesem Maßstab seien die von der "Miami Life Development Church" vergebenen Bezeichnungen Hochschulgraden bzw. Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich. Die für die Titelvergabe zur Auswahl stehenden, angeblich kirchlichen „Fachbereiche“ wiesen eine deutliche Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen auf. So könne etwa die Bezeichnung “Psychic Sciences” von einem flüchtigen Betrachter leicht mit „Psychologie“ verwechselt werden.
[...]
Bei bloß oberflächlicher Betrachtung sei daher gerade nicht ohne weiteres erkennbar, dass es sich bei den Titeln um „Phantasiegebilde“ bzw. „Scherzartikel“ handele."


Die Pressemitteilung des VG Berlin finden Sie hier:

Europa-Apotheke Budapest-Entscheidung des BGH liegt im Volltext vor: Zulässigkeit des Reimports von Medikamenten

BGH
Urteil vom 12.01.2012
Europa-Apotheke Budapest
UWG § 4 Nr. 11; AMG § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1


Leitsatz des BGH:
Ein inländischer Apotheker, der seinen Kunden anbietet, für sie Medikamente bei einer ungarischen Apotheke zu bestellen, diese Medikamente nach Lieferung in seiner eigenen Apotheke zusammen mit einer Rechnung der ungarischen Apotheke zur Abholung bereitzuhalten, die Medikamente auf Unversehrtheit ihrer Verpackung, Verfallsdatum sowie mögliche Wechselwirkungen zu überprüfen, gegebenenfalls nicht ordnungsgemäße Medikamente an die ungarische Apotheke zurückzuleiten sowie die Kunden, die Medikamente auf diesem Weg beziehen, auf Wunsch in seiner Apotheke auch pharmazeutisch zu beraten, verstößt damit nicht gegen das Verbringungsverbot des § 73 Abs. 1 Satz 1 AMG.

BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10 - OLG München - LG Traunstein

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:




BGH: Re-Import nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch Apotheke zulässig, sofern diese Vermittler ist

BGH
Urteil vom 12.01.2012
I ZR 211/10
Europa-Apotheke Budapest


Der BGH hat entschieden, dass der Re-Import nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch eine Apotheke zulässig ist, sofern diese als Vermittler auftritt.

Aus der Pressemitteilung des BGH.

"Insbesondere hat er in Übereinstimmung mit dem OLG einen Verstoß der Beklagten gegen das arzneimittelrechtliche Verbringungsverbot des § 73 Arzneimittelgesetz* verneint. Danach dürfen zulassungspflichtige Arzneimittel nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere ist der Versand von Arzneimitteln auch aus dem EU-Ausland an deutsche Endverbraucher nur unter engen Voraussetzungen gestattet, die die hier eingeschaltete Budaster Apotheke nicht erfüllt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch einen Versand unmittelbar an Endverbraucher im Streitfall verneint. Auch wenn das von der Beklagten praktizierte Modell so ausgestaltet ist, dass sie den Verkauf der bestellten Arzneimittel durch die Budapester Apotheke lediglich vermittelt und der Kaufvertrag deswegen zwischen dem deutschen Kunden und der Budapester Apotheke zustande kommt, ist die Beklagte arzneimittelrechtlich als Empfängerin anzusehen, die ihrerseits die Medikamente sodann an die Kunden abgibt. Für die arzneimittelrechtliche Beurteilung ist dabei maßgebend, dass in die Abgabe an den Endverbraucher eine inländische Apotheke eingeschaltet ist, die verpflichtet ist, die Qualität, Eignung und Unbedenklichkeit der auf diese Weise abzugebenden Arzneimittel zu prüfen und die Verbraucher bei Bedarf zu beraten. Deswegen ist arzneimittelrechtlich die inländische Apotheke der Beklagten Empfängerin der von der Budapester Apotheke versandten Arzneimittel. Daher hat der Bundesgerichtshof einen Verstoß gegen das Verbringungsverbot des § 73 AMG verneint."

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:


"BGH: Re-Import nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch Apotheke zulässig, sofern diese Vermittler ist" vollständig lesen

OLG Hamburg: eBay ist verpflichtet Angebote der Kunden auf Rechtsverletzungen zu überprüfen, wenn eBay AdWords-Werbung für die Angebote schaltet - Tripp Trapp

OLG Hamburg
Urteil vom 04.11.2011
5 U 45/07
Tripp Trapp


Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eBay verpflichtet ist, die Angebote der Kunden auf Rechtsverletzungen zu überprüfen, wenn eBay - wie vorliegend geschehen - die Angebote u.a. durch AdWords-Anzeigen bewirbt. Vorliegend ging es um Angebote von urheberrechtswidrige Nachbauten des bekannten Tripp Trapp-Kinderstuhls. Entscheidend für das OLG Hamburg ist, dass eBay durch die eigenen Werbemaßnahmen für konkrete Angebote nicht mehr als neutraler Vermittler einzuordnen ist und somit gesteigerte Prüfungspflichten erfüllen muss.

Aus der Pressemitteilung des OLG Hamburg:
"Mit den dargestellten Werbemaßnahmen hat die Beklagte nach der Auffassung des Senats die Rolle eines neutralen Vermittlers verlassen und eine aktive Rolle übernommen, aufgrund derer ihr erheblich erhöhte Anstrengungen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zuzumuten seien.
[...]
Konkret bedeute dies, dass die Beklagte sämtliche durch Wortfilter in ihrem Internetauftritt auffindbaren Angebote von Kinderhochstühlen einer visuellen Kontrolle darauf unterziehen müsse, ob sich auch die fraglichen Plagiate darunter befänden."


Das OLG Hamburg hat die Revision zugelassen, so dass sich voraussichtlich der BGH mit den hier relevanten Fragen zur Haftung auseinandersetzen wird.

Die vollständige Pressemitteilung des OLG Hamburg finden Sie hier:

"OLG Hamburg: eBay ist verpflichtet Angebote der Kunden auf Rechtsverletzungen zu überprüfen, wenn eBay AdWords-Werbung für die Angebote schaltet - Tripp Trapp" vollständig lesen