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BGH: Urteil zur Erstattung der Hinsendekosten im Fall des Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften - Volltext

BGH
Urteil vom 07.07.2010
VIII ZR 268/07
BGB § 312d Abs. 1 Satz 2, § 356 Abs. 1, § 357 Abs. 1 Satz 1, § 346


Die Entscheidung liegt nunmehr im Volltext vor. Wir hatten das Urteil hier bereits kurz besprochen.

Leitsatz des BGH
Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der
Ware vom Unternehmer zu tragen.

BGH, Urteil vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 268/07

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften sind dem Kunden auch die Kosten des Hinversandes zu erstatten

BGH
Urteil vom 7. Juli 2010
VIII ZR 268/07
Widerrufsrecht und Hinsendkosten

Der BGH hat wenig überrasschend entschieden, dass dem Kunden bei Fernabsatzgeschäften im Fall des Widerrufs auch die Hinsendekosten zu erstatten sind. Dies entspricht der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 15.04.2010 - C-511/08). In der Pressemitteilung des BGH heißt es:

"Aufgrund dieser für die nationalen Gerichte bindenden Auslegung der Fernabsatz-Richtlinie durch den EuGH ist § 346 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 312d, 357 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen, dass dem Verbraucher nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages ein Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Hinsendekosten zusteht. "


Die Vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier: "BGH: Nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften sind dem Kunden auch die Kosten des Hinversandes zu erstatten" vollständig lesen