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ArbG Dresden: 1.500 EURO Schadensersatz aus Art 82 Abs.1 DSGVO für unberechtigte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch ehemaligen Arbeitgeber an Behörde

ArbG Dresden
Urteil vom 26.08.2020
13 Ca 1046/20


Das ArbG Dresden hat 1.500 EURO Schadensersatz aus Art 82 Abs.1 DSGVO für die unberechtigte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch einen ehemaligen Arbeitgeber an eine Behörde zugesprochen.