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BGH: Zur Abrenzung von Individualvereinbarung und AGB wenn mehr als zwei Vertragsparteien am Vertragsverhältnis beteiligt sind

BGH
Urteil vom 13.11.2025
III ZR 165/24
Individualvereinbarung, Allgemeine Geschäftsbedingung, Inhaltskontrolle
BGB § 305 Abs. 1 Satz 1 und 3


Der BGH hat sich mit der Abrenzung von Individualvereinbarung und AGB in Konstellationen befasst, bei denen mehr als zwei Vertragsparteien am Vertragsverhältnis beteiligt sind

Leitsatz des BGH:
Sind an einem Vertragsverhältnis mehr als nur zwei Parteien beteiligt, ist es möglich, dass eine Bestimmung individuell vereinbart und gleichwohl als Allgemeine Geschäftsbedingung zu behandeln ist. Das kann dann der Fall sein, wenn sie für eine Vielzahl von vertraglichen Verhältnissen vorformuliert ist, vom Vertragsgegner dementsprechend verwendet wird und es der Schutzzweck der §§ 305 ff BGB gebietet, sie der Inhaltskontrolle zu unterwerfen (Bestätigung von Senat, Urteil vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, BGHZ 183, 220).

BGH, Urteil vom 13. November 2025 - III ZR 165/24 - Schleswig-Holsteinisches OLG - LG Kiel

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


BGH: Zur internationalen Zuständigkeit bei aus verletzter Primärverpflichtung abgeleiteten Sekundäransprüchen aus einem Vertragsverhältnis

BGH
Urteil vom 16.10.2015
V ZR 120/14
EuGVVO alt Art. 5 Nr. 1 Buchstabe a; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1

Leitsätze des BGH:


Die Gerichte des Orts, an dem die Primärverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO alt (= Art. 7 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO neu) erfüllt worden ist oder zu erfüllen war, sind auch für die Entscheidung
über die aus der verletzten Primärverpflichtung abgeleiteten Sekundäransprüche international zuständig.

Das Revisionsgericht kann die Sache unmittelbar an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen, wenn die Zurückverweisung an dieses Gericht auch nach einer neuen Verhandlung die ermessensgerechte Entscheidung des Berufungsgerichts wäre.

BGH, Urteil vom 16. Oktober 2015 - V ZR 120/14 - OLG Schleswig - LG Kiel

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: