BGH: Zur Abrenzung von Individualvereinbarung und AGB wenn mehr als zwei Vertragsparteien am Vertragsverhältnis beteiligt sind
BGH
Urteil vom 13.11.2025
III ZR 165/24
Individualvereinbarung, Allgemeine Geschäftsbedingung, Inhaltskontrolle
BGB § 305 Abs. 1 Satz 1 und 3
Der BGH hat sich mit der Abrenzung von Individualvereinbarung und AGB in Konstellationen befasst, bei denen mehr als zwei Vertragsparteien am Vertragsverhältnis beteiligt sind
Leitsatz des BGH:
Sind an einem Vertragsverhältnis mehr als nur zwei Parteien beteiligt, ist es möglich, dass eine Bestimmung individuell vereinbart und gleichwohl als Allgemeine Geschäftsbedingung zu behandeln ist. Das kann dann der Fall sein, wenn sie für eine Vielzahl von vertraglichen Verhältnissen vorformuliert ist, vom Vertragsgegner dementsprechend verwendet wird und es der Schutzzweck der §§ 305 ff BGB gebietet, sie der Inhaltskontrolle zu unterwerfen (Bestätigung von Senat, Urteil vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, BGHZ 183, 220).
BGH, Urteil vom 13. November 2025 - III ZR 165/24 - Schleswig-Holsteinisches OLG - LG Kiel
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 13.11.2025
III ZR 165/24
Individualvereinbarung, Allgemeine Geschäftsbedingung, Inhaltskontrolle
BGB § 305 Abs. 1 Satz 1 und 3
Der BGH hat sich mit der Abrenzung von Individualvereinbarung und AGB in Konstellationen befasst, bei denen mehr als zwei Vertragsparteien am Vertragsverhältnis beteiligt sind
Leitsatz des BGH:
Sind an einem Vertragsverhältnis mehr als nur zwei Parteien beteiligt, ist es möglich, dass eine Bestimmung individuell vereinbart und gleichwohl als Allgemeine Geschäftsbedingung zu behandeln ist. Das kann dann der Fall sein, wenn sie für eine Vielzahl von vertraglichen Verhältnissen vorformuliert ist, vom Vertragsgegner dementsprechend verwendet wird und es der Schutzzweck der §§ 305 ff BGB gebietet, sie der Inhaltskontrolle zu unterwerfen (Bestätigung von Senat, Urteil vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, BGHZ 183, 220).
BGH, Urteil vom 13. November 2025 - III ZR 165/24 - Schleswig-Holsteinisches OLG - LG Kiel
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