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OLG Düsseldorf: Bezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie irreführend es sei denn diese ist von Heilpraktikererlaubnis gedeckt

OLG Düsseldorf
Urteil vom 22.12.2016
I 15 U 39/16


Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" irreführend ist, da Sie jedenfalls von Teilen als Zusatzqualifikation und nicht als Einschränkung verstanden wird. Die Verwendung der Bezeichnung ist jedoch dann gestattet, wenn der der Heilpraktikererlaubnis zugrunde liegenden Verwaltungsbescheid dies deckt.