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OLG Hamburg: Fremde Marken dürfen nicht für leere Unterkategorien von Online-Auktionshäusern oder Online-Shops verwendet werden

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 21.06.07 - 3 U 302/06 entschieden, dass ein fremder Markenname nicht als Bezeichnung für eine Unterkategorie eines Internetauktionshauses verwendet werden darf, ohne dass eine sachliche Verbindung zwischen dem Angebot oder den Angeboten Dritter, auf das er von seiner Website bzw. deren Unterseiten aus verweist, und der Marke besteht. Die Verwendung fremder Marken oder Unternehmenskennzeichen für leere Kategorien eines Shops, Online-Auktionshauses etc. ist daher, zumindest nach Ansicht des OLG Hamburg, unzulässig.


OLG Hamburg, Urteil vom 21.06.2007 - 3 U 302/06


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: "OLG Hamburg: Fremde Marken dürfen nicht für leere Unterkategorien von Online-Auktionshäusern oder Online-Shops verwendet werden" vollständig lesen