LG Gießen: Wettbewerbswidrige Werbung mit Werbeaussage "Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können"
LG Gießen
Beschluss vom 06.04.2020
8 O 16/20
Das LG Gießen hat wenig überraschend entschieden, dass die Werbung mit der Werbeaussage "Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können" unzulässig und damit wettbewerbswidrig ist. Die Wettbewerbszentrale hatte gerichtliche Schritte eingeleitet.
Beschluss vom 06.04.2020
8 O 16/20
Das LG Gießen hat wenig überraschend entschieden, dass die Werbung mit der Werbeaussage "Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können" unzulässig und damit wettbewerbswidrig ist. Die Wettbewerbszentrale hatte gerichtliche Schritte eingeleitet.