Die EU-Kommission hat entschieden, dass XNXX eine sehr große Onlineplattformen (VLOP) im Sinne des Digital Services Act (DSA - Gesetz über digitale Dienste) ist
Die Pressemitteilung der EU-Kommission: Kommission benennt nicht jugendfreie Plattform XNXX als sehr große Online-Plattform gemäß dem Gesetz über digitale Dienste
Die Kommission hat XNXX heute offiziell als sehr große Online-Plattform (VLOP) gemäß dem Gesetz über digitale Dienste benannt.
XNXX ist eine Plattform für nicht jugendfreie Inhalte mit durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern in der Europäischen Union. Diese Anzahl von Nutzern, die XNXX der Kommission mitgeteilt hat, liegt über dem Schwellenwert des Gesetzes über digitale Dienste für die Benennung als sehr große Online-Plattform. Nach der heutigen Benennung als sehr große Online-Plattform muss XNXX nun innerhalb von vier Monaten nach seiner Benachrichtigung (d. h. ab Mitte November 2024) die strengsten Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einhalten. Zu den Verpflichtungen gehören die Ergreifung besonderer Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz ihrer Online-Nutzer. So müssen sie den Zugang Minderjähriger zu pornografischen Online-Inhalten verhindern (auch mit Instrumenten zur Altersüberprüfung), Forschern öffentlich zugängliche Daten zur Verfügung stellen und ein Archiv der Werbeanzeigen veröffentlichen.
Darüber hinaus muss XNXX alle systemischen Risiken, die sich aus seinen Diensten ergeben, gründlich bewerten und mindern, z. B. Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte oder negativen Auswirkungen auf das geistige und körperliche Wohlbefinden der Nutzer. Den ersten Risikobewertungsbericht muss die benannte Plattform bis Mitte November 2024 vorlegen.
Seit dem 17. Februar 2024 müssen alle Online-Plattformen, einschließlich XNXX, bereits die allgemeinen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste erfüllen. Dazu gehören z. B. die Bereitstellung benutzerfreundlicher Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte, die eindeutige Kennzeichnung von Werbung in ihren Diensten und die Veröffentlichung jährlicher Transparenzberichte.
Nächste Schritte
Nach der Benennung als VLOP wird die Kommission befugt sein, die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch XNXX in Zusammenarbeit mit dem tschechischen Koordinator für digitale Dienste zu überwachen.
Hintergrund
Diese Benennung verdeutlicht, dass die Kommission die Marktentwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgt.
Die Kommission hatte im Dezember 2023 bereits drei weitere Plattformen für nicht jugendfreie Inhalte benannt, nämlich Pornhub, Stripchat und XVideos. Mit der heutigen Benennung erhöht sich die Zahl der gemäß dem Gesetz über digitale Dienste als solche benannten sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen auf insgesamt 25.
Im Rahmen ihrer Aufsichts- und Durchsetzungsaufgaben überwacht die Kommission die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch sehr große Online-Plattformen und kann per Auskunftsverlangen von den Plattformen weitere detaillierte Informationen darüber einholen, wie diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Am 13. Juni 2024 richtete die Kommission solche Auskunftsverlangen an Pornhub, Stripchat und XVideos. Darin forderte sie die Plattformen auf, ausführlichere Informationen über ihre Maßnahmen gegen die Verstärkung illegaler Inhalte und geschlechtsspezifischer Gewalt und über ihre Alterskontrollvorkehrungen zu geben.
Die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste teilen sich die Kommission und die Koordinatoren für digitale Dienste, die von den Mitgliedstaaten bis zum 17. Februar 2024 benannt werden mussten.
Die EU-Kommission hat entschieden, dass TEMU eine sehr große Online-Plattform im Sinne des Digital Services Act (DSA) - Gesetz über digitale Dienste ist.
Die Pressemitteilung der EU-Kommission: Kommission benennt Temu als sehr große Online-Plattform gemäß dem Gesetz über digitale Dienste
Die Kommission hat Temu heute offiziell als sehr große Online-Plattform (VLOP) im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) benannt.
Temu ist ein Online-Marktplatz mit durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern in der Europäischen Union. Diese Nutzernummer, die Temu der Kommission mitgeteilt hat, liegt über dem Schwellenwert des Gesetzes über digitale Dienste für die Benennung als VLOP.
Nach der heutigen Benennung als VLOP muss Temu innerhalb von vier Monaten nach seiner Mitteilung (d. h. bis Ende September 2024) die strengsten Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einhalten, wie etwa die Verpflichtung, alle systemischen Risiken, die sich aus seinen Dienstleistungen ergeben, einschließlich der Listung und des Verkaufs von gefälschten Waren, unsicheren oder illegalen Produkten und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, ordnungsgemäß zu bewerten und zu mindern.
Zu diesen zusätzlichen Verpflichtungen gehören insbesondere:
Sorgfältigere Überwachung illegaler Produkte
-Temu muss die spezifischen systemischen Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte und Produkte sowie aus der Konzeption oder dem Funktionieren seines Dienstes und der damit verbundenen Systeme sorgfältig analysieren. Die Risikobewertungsberichte sind der Kommission vier Monate nach der Mitteilung der förmlichen Benennung und danach ein Jahr vorzulegen.
- Temu muss Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, um Risiken zu begegnen, z. B. durch die Aufnahme und den Verkauf von nachgeahmten Waren, unsicheren Produkten und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen. Diese Maßnahmen können die Anpassung der Nutzungsbedingungen, die Verbesserung der Gestaltung der Benutzerschnittstellen im Hinblick auf eine bessere Meldung und Aufdeckung verdächtiger Listen, die Verbesserung der Moderationsverfahren zur raschen Entfernung illegaler Gegenstände und die Verfeinerung der Algorithmen umfassen, um die Förderung und den Verkauf verbotener Waren zu verhindern.
- Temu muss seine internen Prozesse, Ressourcen, Tests, Dokumentation und Überwachung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erkennung systemischer Risiken verstärken.
Verstärkte Verbraucherschutzmaßnahmen
- In den jährlichen Risikobewertungsberichten von Temu müssen insbesondere mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher bewertet werden, wobei der Schwerpunkt auf dem körperlichen und geistigen Wohlbefinden minderjähriger Nutzer liegen sollte.
- Temu ist verpflichtet, seine Plattform, einschließlich Benutzerschnittstellen, Empfehlungsalgorithmen und Nutzungsbedingungen, zu strukturieren, um Risiken für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Verbraucher zu mindern und zu verhindern. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Verbraucher vor dem Kauf unsicherer oder illegaler Waren zu schützen, wobei ein besonderer Schwerpunkt darauf liegen sollte, den Verkauf und Vertrieb von Produkten, die für Minderjährige schädlich sein könnten, zu verhindern. Dazu gehört auch die Einführung robuster Alterssicherungssysteme, um den Kauf altersbegrenzter Güter zu beschränken.
Mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht
- Temu muss sicherstellen, dass seine Risikobewertungen und die Einhaltung aller Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste jedes Jahr extern und unabhängig geprüft werden.
-Temu muss Repository aller Anzeigen veröffentlichen, die auf seiner Schnittstelle angezeigt werden.
- Temu muss Forschern, einschließlich zugelassener Forscher, die von den Koordinatoren für digitale Dienste benannt wurden, Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten gewähren.
- Temu muss die Transparenzanforderungen erfüllen, einschließlich der Veröffentlichung von Transparenzberichten über Entscheidungen zur Moderation von Inhalten und des Risikomanagements alle sechs Monate zusätzlich zu den Berichten über die Systemrisiken und den Prüfungsergebnissen einmal jährlich.
- Temu muss eine Compliance-Funktion benennen und jedes Jahr einer externen unabhängigen Prüfung unterzogen werden.
Allgemeine Anwendbarkeit des Gesetzes über digitale Dienste auf Online-Plattformen und -Marktplätze
Seit dem 17. Februar 2024 müssen alle Online-Plattformen, einschließlich Temu, bereits die allgemeinen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste erfüllen. Diese allgemeinen Bestimmungen umfassen die Verpflichtung von Online-Marktplätzen,
- Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Händlern auf ihren Plattformen;
- Ihre Schnittstelle so zu gestalten, dass den Unternehmern die Einhaltung ihrer rechtlichen Verpflichtungen nach dem EU-Recht erleichtert wird;
- Die Verbraucher über den Kauf eines illegalen Produkts informieren, sobald sie von der Illegalität des Produkts Kenntnis erlangen.
Seit dem 17. Februar 2024 sind alle Online-Plattformen, einschließlich Marktplätze, nach dem Gesetz über digitale Dienste außerdem verpflichtet,
- Bereitstellung benutzerfreundlicher Mechanismen, die es Nutzern oder Stellen ermöglichen, illegale Inhalte zu melden;
- Der Behandlung von Meldungen, die von sogenannten „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ übermittelt werden, Vorrang einzuräumen;
- Den Nutzern Begründungen zur Verfügung zu stellen, wenn ihre Inhalte eingeschränkt oder entfernt werden;
- Bereitstellung eines internen Beschwerdemanagementsystems für Nutzer, um Entscheidungen über die Moderation von Inhalten anzufechten;
- Ihre Systeme neu gestalten, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten;
- Sicherstellen, dass ihre Schnittstellen nicht so gestaltet sind, dass die Nutzer getäuscht oder manipuliert werden;
- Werbung auf ihren Schnittstellen deutlich kennzeichnen;
- Die Anzeige gezielter Werbung auf der Grundlage von Profilen sensibler Daten (z. B. ethnische Herkunft, politische Meinungen oder sexuelle Ausrichtung) oder die sich an Minderjährige richtet, einzustellen;
- Klare Bedingungen haben und bei ihrer Anwendung sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig handeln;
- Sie veröffentlichen einmal jährlich Transparenzberichte über ihre Verfahren zur Moderation von Inhalten.
Nächste Schritte
Nach ihrer Benennung als VLOP wird die Kommission befugt sein, die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch Temu in Zusammenarbeit mit dem irischen Koordinator für digitale Dienste zu überwachen.
Die Kommissionsdienststellen werden die Anwendung der Vorschriften und Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Dienste durch die Plattform sorgfältig überwachen, insbesondere in Bezug auf Maßnahmen zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes und zur Bekämpfung der Verbreitung illegaler Produkte. Die Kommissionsdienststellen sind bereit, eng mit Temu zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass diese angemessen angegangen werden.
Hintergrund
Diese Bezeichnung veranschaulicht, wie die Kommission die Marktentwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgt. Die Kommission hat nun 24 sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste benannt.
Am 25. April 2023 benannte die Kommission die ersten 19 sehr großen Betriebsplattformen (VLOP) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE). Ab Ende August mussten diese sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Plattformen die zusätzlichen Verpflichtungen gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über digitale Dienste erfüllen. Am 20. Dezember 2023 wurden drei weitere sehr große Online -Plattformen benannt. Am 26. April 2024 benannte die Kommission Shein als VLOP, für das die zusätzliche Verpflichtung im August 2024 verbindlich wird.
Die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste wird von der Kommission und den Koordinatoren für digitale Dienste geteilt, die von den Mitgliedstaaten bis zum 17. Februar 2024 benannt werden mussten.
Die EU-Kommission hat entschieden, dass Pornhub, Stripchat und XVideos sehr große Onlineplattformen im Sinne des Digital Services Act (DSA - Gesetz über digitale Dienste) sind.
Die Pressemitteilung des EU-Kommission: Today, the Commission adopted a second set of designation decisions under the Digital Services Act, designating 3 Very Large Online Platforms (VLOPs). These are:
Pornhub
Stripchat
XVideos
The designation is the result of Commission investigations concluding that the three services fulfil the threshold of 45 million average monthly users in the EU.
Today's designations follow a first set of designation decisions of 19 Very Large Online Platforms and Search Engines on 25 April 2023, of which the Commission published the non-confidential versions today.
General date of applicability of the DSA
With the exception of small and microenterprises, all online platforms and search engines will need to comply with the general DSA obligations by 17 February 2024. Among other provisions, they will need to:
Provide user-friendly mechanisms to allow users or entities to notify illegal content;
Prioritise the treatment of notices submitted by so-called “trusted flaggers”;
Provide statements of reasons to users when their content is restricted or removed;
Provide an internal complaint-handling system for users to appeal content moderation decisions;
Promptly inform law enforcement authorities if they become aware of any information giving rise to a suspicion that a criminal offence involving a threat to the life or safety of a person has taken place, is taking place or is likely to take place, including in the case of child sexual abuse;
Redesign their systems to ensure a high level of privacy, security, and safety of minors;
Ensure that their interfaces are not designed in a way that deceives or manipulates the users;
Clearly label advertisement on their interfaces;
Stop presenting targeted advertisement based on profiling of sensitive data (such as ethnic origin, political opinions or sexual orientation), or targeted at minors;
Have clear terms and conditions and act in a diligent, objective and proportionate manner when applying them;
Publish once a year transparency reports on their content moderation processes.
More stringent rules for designated VLOPs
In addition to the general provisions in the DSA, within four months of their designation as VLOPs, Pornhub, XVideos and Stripchat will also have to adopt specific measures to empower and protect users online, including minors, and duly assess and mitigate any systemic risks stemming from their services. These additional, specific obligations include:
More diligent content moderation:
VLOPs need to analyse their specific systemic risks with regard to the dissemination of illegal content and of content threatening fundamental rights. Risk assessments reports will have to be provided to the Commission 4 months after the notification of the formal designation and made public at the latest a year later;
VLOPs must put in place mitigation measures to address risks linked to the dissemination of illegal content online, such as child sexual abuse material, and content affecting fundamental rights, such as the right to human dignity and private life in case of non-consensual sharing of intimate material online or deepfake pornography. These measures can include adapting their terms and conditions, interfaces, moderation processes, or algorithms, among others;
VLOPs must reinforce their internal processes, resources, testing, documentation, and supervision of any of their activities linked to the detection of systemic risks.
Strong protection of minors:
VLOPs must design their services, including their interfaces, recommender systems, and terms and conditions, to address and prevent risks to the well-being of children. Mitigating measures to protect the rights of the child, and prevent minors from accessing pornographic content online, including with age verification tools;
Risk assessment reports will have in particular to detail any negative effect on the protection of the mental and physical health of minors.
More transparency and accountability:
VLOPs need to ensure that their risk assessments and their compliance with all the DSA obligations are externally and independently audited;
VLOPs need to publish repositories of all the ads served on their interface;
VLOPs will have to give access to publicly available data to researchers, including to vetted researchers designated by Digital Services Coordinators;
VLOPs need to comply with additional transparency requirements, including the publication of transparency reports on content moderation decisions and risk management every six months, in addition to reports on their systemic risks and audit results once a year;
VLOPs need to appoint a compliance function and be subject to an external independent audit every year.
Next Steps
Following their designation as VLOPs, the Commission will be responsible for supervising Pornhub, Stripchat and XVideos, in cooperation with the Digital Services Coordinators of the Member States of establishment.
The Commission services will carefully monitor the compliance with the DSA obligations by these platforms, especially concerning the measures to protect minors from harmful content and to address the dissemination of illegal content. The Commission services are ready to closely engage with the newly designated platforms to ensure these are properly addressed.
Background
On 25 April 2023, the Commission designated the first 19 Very Large Online Platforms and Search Engines. Starting from the end of August, these VLOPs and VLOSEs must comply with the additional obligations under the DSA. By 17 February 2024, all platforms, with the exception of small and microenterprises, will have to comply with the general obligations introduced by the DSA.
The supervision and enforcement of the DSA will be shared between the Commission and Digital Services Coordinators, which will be designated by Member States by 17 February 2024.