BGH-Entscheidung zur unaufgeforderten Zusendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung in Filesharing-Sachen liegt im Volltext vor - nach wie vor nicht zu empfehlen !
BGH
Urteil vom 28.03.2013
I ZR 237/11
Vorbeugende Unterwerfungserklärung
BGB § 823 Abs. 1
Wir haben bereits in dem Beitrag "BGH: Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung in Filesharingfällen keine unzumutbare Belästigung - vorbeugende Unterlassungserklärungen sind dennoch nicht (!) zu empfehlen" über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
Die unaufgeforderte Übersendung einer vorbeugenden Unterwerfungserklärung stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Urheberrechtsberechtigten dar, wenn der Versender zuvor bereits von anderen Rechteinhabern wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war.
BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - I ZR 237/11 - LG Köln - AG Köln
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 28.03.2013
I ZR 237/11
Vorbeugende Unterwerfungserklärung
BGB § 823 Abs. 1
Wir haben bereits in dem Beitrag "BGH: Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung in Filesharingfällen keine unzumutbare Belästigung - vorbeugende Unterlassungserklärungen sind dennoch nicht (!) zu empfehlen" über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
Die unaufgeforderte Übersendung einer vorbeugenden Unterwerfungserklärung stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Urheberrechtsberechtigten dar, wenn der Versender zuvor bereits von anderen Rechteinhabern wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war.
BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - I ZR 237/11 - LG Köln - AG Köln
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: