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BGH: Schadensersatz bei falscher Auskunft über Lieferanten von Plagiaten nach Verpflichtung zur Auskunftserteilung - Rillenkoffer

BGH
Urteil vom 17.09.2015
I ZR 47/14
Irreführende Lieferantenangabe
BGB § 280 Abs. 1

Leitsatz des BGH:


Es fällt unter den Schutzzweck der Pflicht zur richtigen Auskunftserteilung, den Auskunftsberechtigten vor Schäden zu bewahren, die adäquat durch eine unrichtige oder irreführende Auskunft nicht nur verursacht, sondern nach Lage der
Dinge auch bei angemessen besonnenem Vorgehen geradezu herausgefordert werden.

BGH, Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 47/14 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: