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LG Frankfurt: Unzulässige Werbung auf Instagram für Brustvergrößerungen und Lippenmodellierungen gegenüber Jugendlichen durch Praxis für ästhetisch-plastische Chirurgie

LG Frankfurt
Anerkenntnisurteil vom 15.01.2020,
2 06 O 360/19


Das LG Frankfurt hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale hin entschieden, dass die Werbung einer Praxis für ästhetisch-plastische Chirurgie für Brustvergrößerungen und Lippenmodellierungen gegenüber Jugendlichen auf Instagram unzulässig ist.


VG Minden: Cola ist kein pfandfreies Molkeprodukt

VG Minden
Urteil vom 27.06.2012
7K 1077/12 - I S

Das VG Minden hat entschieden, dass Cola nicht als Molkeprodukt deklariert werden und somit als pfandfreies Milchprodukt vertrieben werden kann. Zwar wurde im vorliegenden Fall Molke im Herstellungsprozess verwendert. Im fertigen Getränk befanden sich jedoch keine molketypischen Inhaltsstoffe.