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LG Wuppertal: Werbebeilage mit Bestellmöglichkeit in einer Zeitschrift muss vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular enhalten

LG Wuppertal
Urteil vom 21.07.2015
11 O 40/15


Das LG Wuppertal hat entschieden, dass eine Werbebeilage mit Bestellmöglichkeit in einer Zeitschrift eine vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular enhalten muss. Die Ausnahmevorschrift in § 246a § 3 EGBGB ( Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit) greift - so das Gericht - jedenfalls bei derartigen Werbeformen nicht.