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LG Berlin: Wettbewerbswidrige Werbung mit "1 Dragee am Abend" in Werbefilm für Arzneimittel - unzulässiges Versprechen einer effizienten Wirkweise

LG Berlin
Urteil vom 16.08.2017
15 O 504/16


Das LG Berlin hat entschieden, dass die Aussage "1 Dragee am Abend" in einem Werbespot für ein Arzneimittel eine wettbewerbswidrige Werbung darstellt, wenn der Slogan als ein unzulässiges Versprechen einer effizienten Wirkweise verstanden wird.