OLG Koblenz: Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-Nachher-Bildern im Internet ist wettbewerbswidrig
OLG Koblenz
Urteil vom 08.06.2016
9 U 1362/15
Das OLG Koblentz hat entschieden, dass die Werbung für Schönheitsoperationen im Internet mit Vorher-Nachher-Bildern gegen § 11 Absatz 1 Satz 3 HWG verstößt und damit zugleich wettbewerbswidrig ist. Dies gilt auch dann, wenn die Fotos nur nach vorheriger Registrierung für potentielle Kunden zugänglich sind.
Urteil vom 08.06.2016
9 U 1362/15
Das OLG Koblentz hat entschieden, dass die Werbung für Schönheitsoperationen im Internet mit Vorher-Nachher-Bildern gegen § 11 Absatz 1 Satz 3 HWG verstößt und damit zugleich wettbewerbswidrig ist. Dies gilt auch dann, wenn die Fotos nur nach vorheriger Registrierung für potentielle Kunden zugänglich sind.