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OLG Hamm: Ein Verstoß gegen die eBay-Nutzungsbedingungen begründet nicht automatisch einen Wettbewerbsverstoß

OLG Hamm
Urteil vom 21.12.2010
I-4 U 142/10


Das OLG hat völlig zu Recht entschieden, dass ein Verstoß gegen die eBay-AGB durch einen gewerblichen Anbieter nicht automatisch ein Wettbwerbsverstoß ist. Der Beklagte hatte mehr als drei Angebote mit identischem Artikel eingestellt und gegen die eBay-Nutzungsbedingungen verstoßen.

Aus der Pressemitteilung des OLG Hamm:
"Der Umstand, dass der Mitbewerber in der Suchergebnis-Liste erheblich öfter mit gleichen Produkten auftauche als die Konkurrenz, führe nicht zu einer ernsthaften Behinderung der Marktchancen der Mitbewerber, eine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucher sei auch nicht erkennbar.

Ebenso wenig liege eine gezielte Behinderung der Mitbewerber vor. Der Anbieter dränge sich – bildlich gesprochen – nicht gezielt zwischen den Mitbewerber und deren Kunden. Durch den Vertragsverstoß werde die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit nicht überschritten."


Die vollständige Pressemitteilung des OLG Hamm finden Sie hier: "OLG Hamm: Ein Verstoß gegen die eBay-Nutzungsbedingungen begründet nicht automatisch einen Wettbewerbsverstoß" vollständig lesen