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OLG Hamm: Buchpreisbindung gilt auch für Räumungsverkauf, wenn nur eine unselbständige Buchverkaufsstelle nicht aber das ganze Unternehmen geschlossen wird

OLG Hamm
Urteil vom 05.06.2012
I-4 U 18/12


Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Buchpreisbindung auch für Räumungsverkäufe gilt, wenn nur eine unselbständige Buchverkaufsstelle nicht aber das ganze Unternehmen geschlossen wird. Das Urteil erging in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Eine Begründung liegt noch nicht vor.

Den Tenor der Entscheidung finden Sie hier:

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