LG Berlin: Wettbewerbswidrige Irreführung wenn sich Immobilienmakler in Anzeige tarnt und nicht als Makler zu erkennen ist
LG Berlin
Beschluss vom 25.01.2016
16 O 38/16
Das LG Berlin hat wenig überraschend entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn sich ein Immobilienmakler in einer Anzeige tarnt und nicht als Makler zu erkennen ist.
Beschluss vom 25.01.2016
16 O 38/16
Das LG Berlin hat wenig überraschend entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn sich ein Immobilienmakler in einer Anzeige tarnt und nicht als Makler zu erkennen ist.