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LG Konstanz: "Wie Frischkäse" ist eine unzulässige Bezeichnung für ein veganes Produkt ohne Milch

LG Konstanz
Urteil vom 22.06.2017
7 O 25/16 KfH


Das LG Konstanz hat in Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung (siehe dazu EuGH: Vegetarische bzw vegane Produkte dürfen nicht als Tofu-Butter, Pflanzenkäse oder Veggie-Cheese bezeichnet werden - TofuTown ) entschieden, dass ein veganes Produkt ohne Milch nicht mit "Wie Frischkäse" bezeichnet bzw. beworben werden darf.