LG Stuttgart: Makler darf keine Besichtigungsgebühr von Suchenden verlangen - Verstoß gegen Bestellerprinzip
LG Stuttgart,
Urteil vom 15.06.2016
38 O 10/16 KfH
Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Makler keine Besichtigungsgebühr von Suchenden verlangen darf. Es liegt ein Verstoß gegen das Bestellerprinzip vor, da dieses durch die Erhebung einer Gebühr für die Besichtigung teilweise umgangen wird.
Urteil vom 15.06.2016
38 O 10/16 KfH
Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Makler keine Besichtigungsgebühr von Suchenden verlangen darf. Es liegt ein Verstoß gegen das Bestellerprinzip vor, da dieses durch die Erhebung einer Gebühr für die Besichtigung teilweise umgangen wird.