BGH: Kinder gegen Kinder Kram - Kein markenrechtlicher Schutz kraft Verkehrsdurchsetzung - Kinder II
BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05
Kinder II
MarkenG § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 2
Nunmehr liegt der Volltext dieser Entscheidung vor. Wir hatten bereits die Pressemitteilung zu dieser Entscheidung kurz kommentiert.
Leitsatz:
Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.
BGH, Urt. v. 20. September 2007 - I ZR 6/05
OLG Köln
LG Köln
Die Entscheidungsgründe finden Sie hier: "BGH: Kinder gegen Kinder Kram - Kein markenrechtlicher Schutz kraft Verkehrsdurchsetzung - Kinder II" vollständig lesen
Kinder II
MarkenG § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 2
Nunmehr liegt der Volltext dieser Entscheidung vor. Wir hatten bereits die Pressemitteilung zu dieser Entscheidung kurz kommentiert.
Leitsatz:
Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.
BGH, Urt. v. 20. September 2007 - I ZR 6/05
OLG Köln
LG Köln
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