Skip to content

OLG Frankfurt: Zahnarzthelferin ist es nicht gestattet, Zahnreinigungen mittels Airflow und diverse Zahnbleachings ohne Mitwirkung eines Zahnarztes anzubieten

OLG Frankfurt am Main
Urteil vom 01.03.2012
6 U 264/10


Das OLG Frankfurt hat auf ein Klage der Landeszahnärztekammer Hessen hin entschieden, dass es einer Zahnarzthelferin nicht gestattet ist, Zahnreinigungen mittels "Airflow" und diverse Zahnbleachings als selbstständige gewerbliche Tätigkeit ohne Zusammenwirken mit einem Zahnarzt anzubieten.

Die Pressemitteilung des OLG Frankfurt finden Sie hier:

"OLG Frankfurt: Zahnarzthelferin ist es nicht gestattet, Zahnreinigungen mittels Airflow und diverse Zahnbleachings ohne Mitwirkung eines Zahnarztes anzubieten" vollständig lesen