BGH: Markenrechtlicher Schutz einer Zeichenserie kann entstehen, wenn Markeninhaber mit gesamter Markenserie auf einmal auftritt -PROTI II
BGH
BGH
Urteil vom 10.01.2013
I ZR 84/09
PROTI II
MarkenRL Art. 10 Abs. 2 Buchst. a; MarkenG § 26 Abs. 3 Satz 1 und 2
Leitsätze des BGH:
a) Die Vorschriften der Markenrechtsrichtlinie stehen der Anwendung des § 26 Abs. 3 Satz 2 MarkenG nicht entgegen.
b) Der Schutz einer Zeichenserie kann auch dadurch entstehen, dass der Markeninhaber unmittelbar mit der gesamten Markenserie im Markt auftritt und die Serie nicht erst über einen längeren Zeitraum entwickelt. Aus einem nur einmalig verwendeten Zeichen kann dagegen der Schutz eines Stammzeichens einer Zeichenserie nicht abgeleitet werden.
BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - I ZR 84/09 - OLG Köln - LG Köln
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
BGH
Urteil vom 10.01.2013
I ZR 84/09
PROTI II
MarkenRL Art. 10 Abs. 2 Buchst. a; MarkenG § 26 Abs. 3 Satz 1 und 2
Leitsätze des BGH:
a) Die Vorschriften der Markenrechtsrichtlinie stehen der Anwendung des § 26 Abs. 3 Satz 2 MarkenG nicht entgegen.
b) Der Schutz einer Zeichenserie kann auch dadurch entstehen, dass der Markeninhaber unmittelbar mit der gesamten Markenserie im Markt auftritt und die Serie nicht erst über einen längeren Zeitraum entwickelt. Aus einem nur einmalig verwendeten Zeichen kann dagegen der Schutz eines Stammzeichens einer Zeichenserie nicht abgeleitet werden.
BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - I ZR 84/09 - OLG Köln - LG Köln
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