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LG München: Irreführung durch Hinweis "unverbindliches Zeitschriftenabo", wenn tatsächlich auch ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird

LG München
Urteil vom 03.8.2011
17 HK O 1489/11
unverbindliches Zeitschriftenabo


Das LG München hat völlig zu Recht entschieden, dass die Werbung mit dem Hinweis "unverbindliches Zeitschriftenabo" irreführend ist, wenn der Abonnent mit seiner Unterschrift tatsächlich neben einem zweimonatigen kostenlosen Probeabo automatisch auch ein zwölfmonatiges kostenpflichtiges Abonnement abschließt.

Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg zu diesem Rechtsstreit finden Sie hier: