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BGH: Werbeverbot für Tabakerzeugnisse gilt auch für Imagewerbung von Zigarettenherstellern ohne direkten Produktebzug

BGH
Urteil vom 18.11.2010
I ZR 137/09
Unser wichtigstes Cigarettenpapier
UWG § 4 Nr. 11, § 21a VTabakG

Leitsatz des BGH

Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben.

BGH, Urteil vom 18. November 2010 - I ZR 137/09 - OLG Hamburg
LG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: