LG Düsseldorf: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Vodafone TV-Spot für Allnet Flat, wenn zum beworbenen Zusatztarif ein Grundtarif gezahlt werden muss
LG Düsseldorf
Urteil vom 29.08.2014
38 O 78/14
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn in einem TV-Werbespot eines Mobilfunkanbieters (hier: Vodafone) ein Zusatztarif mit einer Preisangabe beworben und dabei verschwiegen wird, dass es sich um einen Zusatztarif handelt und der Kunde den beworbenen Preis zusätzlich zu einem Grundtarif zahlen muss.
Urteil vom 29.08.2014
38 O 78/14
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn in einem TV-Werbespot eines Mobilfunkanbieters (hier: Vodafone) ein Zusatztarif mit einer Preisangabe beworben und dabei verschwiegen wird, dass es sich um einen Zusatztarif handelt und der Kunde den beworbenen Preis zusätzlich zu einem Grundtarif zahlen muss.