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LG Düsseldorf: Nespresso-Kapseln von Drittanbietern dürfen weiterhin verkauft werden - keine Patentverletzung

LG Düsseldorf
Urteile vom 16. August 2012
4b O 81/12 - 4b O 82/12
Nespresso


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Nespresso-Kapseln von Drittanbietern weiterhin verkauft (und natürlich auch getrunken) werden dürfen. Das Gericht verneinte eine Patenverletzung.

Aus der Pressemitteilung des LG Düsseldorf:

"Nach Auffassung der Kammer dürfe der Käufer einer Nespresso-Maschine jedoch erwarten, dass er diese nicht lediglich mit den mitgelieferten Original-Kapseln benutzen könne. Da der Käufer durch den Erwerb der patentgeschützten Nespresso-
Maschine berechtigt werde, diese bestimmungsgemäß zu gebrauchen, liege keine Patentverletzung vor, wenn der Käufer Kapseln von anderen Herstellern nutze. Die Kaffeekapsel sei zwar für die Inbetriebnahme der patentgeschützten Nespresso-Maschine unerlässlich, jedoch nicht deren funktionales „Herzstück“. Ebenso wenig verkörpere sie eine besondere Eigenschaft der Erfindung."


Die vollständige Pressemitteilung des LG Düsseldorf finden Sie hier:

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