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BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken als Keyword für Google-Adwords liegt im Volltext vor - MOST-Pralinen

BGH
Urteil vom 13.12.2012
I ZR 46/08
MOST-Pralinen
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2


Wir hatten bereits in dem Beitrag "BGH: Keine Markenrechtsverletzung durch Google-Adwords - es muss nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung hingeweisen werden - MOST-Pralinen" über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:
Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (KeywordAdvertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608).

BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 217/10 - OLG Braunschweig - LG Braunschweig

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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