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BGH-Entscheidung zur Unzulässigkeit der Verwendung fremder Samples in einem Musikstück liegt im Volltext vor - Metall auf Metall II

BGH
Urteil vom 13.12.2012
I UR 182/11
Metall auf Metall II
UrhG § 24 Abs. 1, § 85 Abs. 1 Satz 1


Wir hatten bereits in dem Beitrag "BGH: Fremde Samples dürfen nicht für ein eigenes Musikstück verwendet werden, wenn eine gleichwertige Tonaufnahme von einem durchschnittlichen Produzenten hergestellt werden kann - Metall auf Metal" über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:
Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist (Fortführung von BGH,
Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I).
BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - OLG Hamburg
LG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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