BGH: Zur Streitwertfestsetzung bei Patentnichtigkeitsklagen durch mehrere Kläger - Nichtigkeitsstreitwert II
BGH
Beschluss vom 27.08.2013
X ZR 83/10
Nichtigkeitsstreitwert II
RVG § 32 Abs. 1, § 33 Abs. 1
Wird das Streitpatent von mehreren Klägern in demselben Umfang angegriffen, ist für eine Aufteilung des Streitwerts auf die einzelnen Klagen und eine gesonderte Wertfestsetzung für den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des einzelnen Klägers kein Raum.
BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - X ZR 83/10 - Bundespatentgericht
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 27.08.2013
X ZR 83/10
Nichtigkeitsstreitwert II
RVG § 32 Abs. 1, § 33 Abs. 1
Wird das Streitpatent von mehreren Klägern in demselben Umfang angegriffen, ist für eine Aufteilung des Streitwerts auf die einzelnen Klagen und eine gesonderte Wertfestsetzung für den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des einzelnen Klägers kein Raum.
BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - X ZR 83/10 - Bundespatentgericht
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