BGH: Unverlangt zugesandte Empfehlungs-E-Mails sind unzulässiger Spam - Warnung vor Verwendung der Tell-A-Friend-Funktion
BGH
Urteil vom 12.09.2013
I ZR 208/12
Empfehlungs-EMail
BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3
Nicht ohne Grund weisen wir unsere Mandanten schon immer auf die rechtlichen Risiken der weit verbreiteten "Einem-Freund-Empfehlen"-Funktion hin. Sicher wird diese BGH-Entscheidung zahlreiche Abmahnungen nach sich ziehen. Dies gilt umso mehr, als die Funktion sehr leicht missbraucht werden kann, um Abmahngründe zu generieren.
Leitsatz des BGH:
Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 - LG Köln - AG Köln
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 12.09.2013
I ZR 208/12
Empfehlungs-EMail
BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3
Nicht ohne Grund weisen wir unsere Mandanten schon immer auf die rechtlichen Risiken der weit verbreiteten "Einem-Freund-Empfehlen"-Funktion hin. Sicher wird diese BGH-Entscheidung zahlreiche Abmahnungen nach sich ziehen. Dies gilt umso mehr, als die Funktion sehr leicht missbraucht werden kann, um Abmahngründe zu generieren.
Leitsatz des BGH:
Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 - LG Köln - AG Köln
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