Skip to content

BGH: Vorzeitige Beendigung einer zeitlich eingegrenzten Rabattaktion ist eine wettbewerbswidrige Irreführung - Treuepunkte-Aktion

BGH
Urteil vom 26.05.2013
I ZR 175/12
Treuepunkte-Aktion
UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

Leitsatz des BGH:


Werden in der Werbung für eine Rabattaktion von dem werbenden Unternehmen feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich das Unternehmen grundsätzlich hieran festhalten lassen. Wird die Aktion vor Ablauf der angegebenen Zeit beendet, liegt darin in der Regel eine Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Verbraucher.

BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 175/12 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen