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OLG Frankfurt: Irreführung durch Werbung mit nicht vorhandenen Leistungsmerkmalen - Eignung zur Mauerentfeuchtung

OLG Frankfurt am Main
Urteil vom 26.09.2013
6 U 195/10


Das OLG Frankfurt hat wenig überraschend entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Produkt mit Leistungsmerkmalen beworben wird, die nicht vorhanden sind. Vorliegend ging es um die Werbung für ein technisches Gerät mit dem Hinweis "Eignung zur Mauerentfeuchtung". Dabei trägt der Anbieter die Darlegungs- und Beweislast für das Vorhandensein des jeweiligen Merkmals.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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