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EU-Generalanwalt: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Advocate General’s Opinion in Joined Cases
C-293/12 Digital Rights Ireland
C-594/12 Seitlinger and Others


Der zuständige EU-Generalanwalt kommt in einem Gutachten im Rahmen von zwei Verfahren zu dem zutreffenden Ergebnis, dass die geplante Vorratsdatenspeicherung jedenfalls in der geplanten Form nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist.

In der Pressemitteilung heißt es:
"According to the Advocate General, Mr Cruz Villalón, the Data Retention Directive is incompatible with the Charter of Fundamental Rights He proposes, however, that the effects of the finding of invalidity should be suspended in order to enable the EU legislature to adopt, within a reasonable period, the measures necessary to remedy the invalidity found to exist"



Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier:


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